La protection de la personnalité contre une présentation de faits illicite par la presse ; travail d’études postgrades LL. M. (seulement disponible en allemand)
Magisterarbeit
Unter Betreuung von dem Prof. Dr. Dr. h. c. Adolf Laufs
Der Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher Tatsachendarstellung durch die Medien
unter besonderer Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung
Pascal Nicollier, Heidelberg 1999
Der Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher Tatsachendarstellung durch die Medien von Pascal NICOLLIER steht unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Schweiz Lizenz.
Einleitung
Teil 1. Rechtsverletzung
Teil 2. Rechtswidrigkeit
Teil 3. Verantwortlichkeit
Teil 4. Schadensersatz
Teil 5. Gegendarstellung
Schluß
Beilagen
Unmittelbarer Internet Zugang: www.urbalex.ch/droit/persoenlichkeit
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INHALTSVERZEICHNIS
I. PERSÖNLICHKEITSRECHT
II. WIDERRECHTLICHKEIT
II. TATSACHENDARSTELLUNG
IV. MEDIEN
V. DRITTWIRKUNG DER GRUNDRECHTE BEIM PERSÖNLICHKEITSRECHT
VI. INHALTSÜBERSICHT
I. EHRE
B. EHRE ALS “BEZWECKENDES GESETZ” IM SINNE DES § 823 ABS. 2 BGB
1. Schutz der inneren Ehre: Die Beleidigung
2. Schutz der äußeren Ehre: Die üble Nachrede und die Verleumdung
a. Üble Nachrede
b. Verleumdung
C. EHRE ALS “SONSTIGES RECHT” IM SINNE DES § 823 ABS. 1 BGB
1. Änderung der Rechtsprechung
2. Anwendung der neuen Rechtsprechung
II. RECHT AM EIGENEN BILD
A. REGEL DES § 22 KUG
1. Bild
2. Einwilligung
B. AUSNAHMEN DES § 23 KUG
1. Person der Zeitgeschichte
a. Absolute Person der Zeitgeschichte
b. Relative Person der Zeitgeschichte
2. Öffentliche Erscheinung der Person
a. Beiwerk
b. Versammlung
III. RECHT AM EIGENEN WORT
A. BEGRIFF
B. UMFANG
I. EINWILLIGUNG
A. ERTEILUNG
B. UMFANG
C. WIDERRUF
II. WAHRNEHMUNG BERECHTIGTER INTERRESSEN
A. ABGRENZUNG
B. INHALT
1. Informationsinteresse der Öffentlichkeit
2. Journalistische Sorgfaltspflicht
C. INTERESSENABWÄGUNG
1. Prüfung der Wahrheit
2. Der Schutz der Persönlichkeit
3. Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit
a. Meinungsfreiheit
b. Meinungsäußerung und Werturteil
c. Tatsachenbehauptung
i. Die Tatsachenbehauptungen, die durch das Grundgesetz geschützt sind.
ii. Die Tatsachenbehauptungen, die nicht durch das Grundgesetz geschützt sind.
D. BEWEISLAST
I. VERSCHULDENSFÄHIGKEIT
II. VERSCHULDEN
A. VORSATZ
B. FAHRLÄSSIGKEIT
1. Sorgfaltspflicht
a. Wahrheitspflicht
i. Begriff
ii. Inhalt und Umfang
b. Pflicht zur Güterabwägung
2. Andere Pflichten
a. Verkehrspflicht
b. Organisationsmängel
I. MATERIELLER SCHADEN
A. NATURALRESTITUTION
1. Unterlassung
a. “Actio quasi-negatoria”
b. Voraussetzungen
i. Rechtsverletzung
ii. Wiederholungsgefahr
2. Beseitigung
a. Widerruf
i. Zweck des Widerrufs
ii. Widerruf nur gegen Tatsachenbehauptungen
iii. Fortwirkende Beeinträchtigung
b. Richtigstellung
c. Ergänzung
3. Feststellung
B. SCHADENERSATZ IN GELD
II. IMMATERIELLER SCHADEN
A. ZUBILLIGUNG DER GELDENTSCHÄDIGUNG
B. VORAUSSETZUNGEN
1. Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung
a. Bedeutung und Tragweite des Eingriffs
b. Grad des Verschuldens
c. Anlaß und Beweggrund des Handelnden
2. Keine andere Ersatzmöglichkeit
C. BEMESSUNG DER GELDENTSCHÄDIGUNG
1. Genugtuung
a. Sanktionsfunktion
b. Besänftigungsfunktion
2. Prävention
a. Ausgleichsfunktion
b. Präventionsgedanke
i. Angelsächsisches Vorbild
ii. Kontinentales Vorbild
3. Höhe der Geldentschädigung
I. VORBEMERKUNGEN
II. VORAUSSETZUNGEN
A. PERIODISCHE DRUCKWERKE
B. TATSACHENBEHAUPTUNG DER PRESSE
C. ENTGEGNUNGSERKLÄRUNG
D. ABDRUCKSVERLANGEN
III. ERFÜLLUNG DER ABDRUCKSPFLICHT
A. NÄCHTSFOLGENDE NUMMER
B. GLEICHER TEIL DES DRUCKWERKES
C. GLEICHES ERSCHEINUNGSBILD
D. KOSTENFREIHEIT
E. REDAKTIONELLE STELLUNGNAHME
- Zusammengefaßtes aufklärendes Schema über die rechtlichen Wirkungen einer veröffentlichen Äußerung
- Zusammengefaßtes aufklärendes Schema über die beweiserleichterung zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit
- Zusammengefaßte aufklärender Tafel über die Ansprüche im Rahmen des Persönlichkeitsrechtsschutzes (a)
- Zusammengefaßte aufklärender Tafel über die Ansprüche im Rahmen des Persönlichkeitsrechtsschutzes (b)
- Die Funktionen der Geldentschädigung für immateriellen Schaden